Ausschreibung 2021
Expressverkehr Ostbayern Übergang (EVOÜ)
Stand: September 2022

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Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat den Expressverkehr zwischen München und Hof sowie Prag für den Zeitraum von Dezember 2023 bis voraussichtlich Dezember 2027 neu vergeben. Das Los 1 (RE 2 München – Hof) geht an DB Regio, das Los 2 (RE 25 München – Prag + ein Zugpaar München – Hof) geht an die Länderbahn. Die wesentliche Änderung gegenüber dem aktuellen Betriebskonzept ist die Trennung beider Linien: Die Züge aus Hof und Prag werden nicht mehr in Schwandorf zusammengeführt, sondern fahren im stündlichen Wechsel getrennt nach München. Davon erhofft sich die BEG eine höhere Zuverlässigkeit.

Ab Ende 2023 wird der aktuell von DB Regio erbrachte zweistündliche RE-Verkehr München – Regensburg in das Netz Expressverkehr Ostbayern Übergang integriert. Diese Züge werden nach Hof verlängert. Die Fahrtzeit zwischen Hof und Regensburg verkürzt sich um acht Minuten, weil künftig die Standzeiten in Schwandorf entfallen, um die Züge aus Prag und Hof zusammenzuführen. Durch die separate Linienführung entsteht eine stündliche Direktverbindung zwischen Schwandorf und München; derzeit fahren die Züge hier durchgehend nur im Zweistundentakt. Neben dieser Taktverdichtung bestellt die BEG auch zusätzliche Verbindungen am frühen Morgen und späten Abend in den Abschnitten Hof – Marktredwitz und Schwandorf – Regensburg. Dadurch wächst das Verkehrsangebot gegenüber heute um acht Prozent auf rund vier Millionen Zugkilometer pro Jahr (in Bayern).

In den vergangenen Jahren nahm das Netz Alex-Nord mit den Linien München – Hof/Prag regelmäßig einen der letzten Plätze beim Pünktlichkeitsranking der BEG ein. Durch die Trennung beider Linien hofft die BEG, die Zuverlässigkeit zu erhöhen, da sich Verspätungen künftig nicht mehr von einer Linie auf die andere übertragen. Allerdings bleiben strukturelle Probleme in der Infrastruktur bestehen, die sich auch in Zukunft angesichts der langen Laufwege der Züge negativ auf die Pünktlichkeit im Liniennetz Expresszüge Ostbayern auswirken dürften. Dazu zählt die knapp 150 Kilometer lange eingleisige Strecke Schwandorf – Pilsen, aber auch der vielbefahrene Abschnitt Freising – München, der an seiner Belastungsgrenze angekommen ist.

Bei den Zügen gibt die BEG keine wesentlich neuen Kriterien vor; die Anforderungen orientieren sich am Status quo, das heißt Gebrauchtfahrzeuge sind zugelassen. Der Umstieg auf Neufahrzeuge ist mit der nächsten Ausschreibung geplant. Die beiden neuen Verkehrsverträge mit DB Regio und der Länderbahn starten im Dezember 2023 und laufen bis voraussichtlich Dezember 2027. Der Grund für diese kurze Laufzeit ist, dass zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, den deutschen mit dem tschechischen Verkehrsvertrag zu harmonisieren. Für den Zeitraum ab Dezember 2027 plant die BEG in Kooperation mit dem Verkehrsministerium der Tschechischen Republik eine Neuausschreibung über einen längeren Zeitraum.

Wesentliche Inhalte im Überblick

  • Streckennetz

    • RE 2 München – Landshut – Regensburg – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof (Los 1)
    • RE 25 München – Landshut – Regensburg – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – Staatsgrenze D/CZ (Verlängerung des Verkehrs bis Prag stellt Tschechisches Verkehrsministerium sicher) (Los 2)

    Traktionsart

    • Fahrleitungsgebunden südlich von Regensburg sowie zwischen Pilsen und Prag, nicht fahrleitungsgebunden nördlich von Regensburg bis Hof und Pilsen

    Derzeitige Betreiber

    • Die Länderbahn GmbH DLB
    • München – Regensburg teilweise DB Regio (Integration der zweistündlichen Ringzug Ost-Verkehre des 3. VDV in das Netz Expressverkehr Ostbayern)

    Künftige Betreiber

    • Los 1 (RE 2 München – Hof): DB Regio
    • Los 2 (RE 25 München – Prag): Die Länderbahn GmbH DLB

    Künftiges Grundangebot

    • RE 2 München – Regensburg – Hof im Zweistundentakt und RE 25 München – Regensburg – Pilsen – Prag im Zweistundentakt

    Verbesserungen gegenüber heute

    • Bessere Betriebsstabilität durch Entfall der systematischen Zugteilungen und -vereinigungen in Schwandorf
    • Stundentakt statt Zweistundentakt Schwandorf – Regensburg – München

    Angebotsumfang

    • ca. 4,0 Millionen Zugkilometer pro Jahr (in Bayern)
  • Fahrzeuge

    • Gebrauchtfahrzeuge sind zugelassen, Anforderungen orientieren sich am Status quo

    Fahrradmitnahme

    • Über den Zugverband verteilte Mehrzweckbereiche

    Barrierefreiheit

    • München – Hof: barrierefreier Einstieg an Bahnsteigen mit 55 cm Höhe
    • München – Schwandorf – Furth im Wald: Einsatz von Hubliften an den großen Bahnhöfen (München, Landshut, Regensburg, Schwandorf, Cham)
    • Fahrzeuggebundene Einstiegshilfe
    • Mindestens zwei Rollstuhlplätze im Fahrgastraum pro Zugteil

    Qualität

    • Hohe Anforderungen an Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Information, Sauberkeit, Serviceorientierung
    • Einsatz umfangreicher Qualitätsmesssysteme zur Kontrolle, unter anderem Minutenverfahren im Pünktlichkeitsmesssystem
    • Einführung des Messsystems zur Anschlusserreichung
    • Vertragsstrafen („Pönalen“) bei Nichteinhaltung der Vorgaben

    Kapazitäten

    • Mindestvorgaben für Sitzplätze für alle Züge unter besonderer Berücksichtigung des Pendler- und Schülerverkehrs.

    Zugbegleiter

    • Mindestquote von 100 Prozent
    • Detaillierte Vorgaben zu Qualifikation und Ausbildung
    • Vorgabe eines Stundenkontingents zum Einsatz von zusätzlichem Sicherheitspersonal je Los von 700 Stunden pro Jahr

    Fahrgastinformation

    • Dynamische Information (Anzeiger, Durchsagen) im Fahrzeug
    • Lieferung von Soll- und Echtzeitdaten an den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme (DEFAS Bayern)

    Vertrieb

    • Der Verkauf über Fahrkartenautomaten und personenbediente Verkaufsstellen ist während der gesamten Laufzeit durch andere Netze sichergestellt.
    • Verkauf über elektronische Medien und einen über Telefon und Internet erreichbaren Aboservice
    • Fahrscheinverkauf zu allen deutschen Tarifpunkten, zumindest Nahverkehrstarif, innerhalb von Verbünden auch Verbundfahrscheinverkauf; Fahrscheinverkauf für Züge des Fernverkehrs ist wünschenswert

    Tarif

    • Anwendung und Anerkennung von DB-Nahverkehrstarif und Sonderangeboten (z.B. Bayern-Ticket); möglichst Tarifkooperation mit Fernverkehr
    • Sonderangebot Bayern-Hopper (50 km hin und zurück)
    • Anwendung und Anerkennung der Verbundtarife von MVV, RVV und VLC
  • Kosten- und Erlösverteilung

    • Prinzip der unternehmerischen Verantwortung: Die BEG schließt einen Nettovertrag, das heißt das Verkehrsunternehmen behält neben dem Zuschuss der BEG (Bestellerentgelt) alle Einnahmen aus dem Ticketverkauf. So entsteht ein Anreiz, durch Kundenorientierung die Einnahmen zu erhöhen.
    • Die BEG übernimmt Chancen und Risiken der Preisentwicklung bei den Energie- und Personalkosten (indexbasierte Anpassungen des Bestellerentgelts).

    Infrastruktur

    • Die BEG hat keinen direkten Einfluss auf die Infrastruktur, trägt jedoch über das Bestellerentgelt die Nutzungsgebühren als sogenannte durchlaufende Posten. Das Verkehrsunternehmen (nicht die BEG) schließt die Nutzungsverträge mit den Infrastrukturunternehmen: DB Netz AG (Strecken) / DB Station&Service AG (Stationen).

  • Verfahrensart

    • Offenes Vergabeverfahren (europaweit)

    Vergabestellen

    • Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

    Abstimmung der Planungen

    • Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV (Landkreise, kreisfreie Städte) wurden gemäß dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz beteiligt, u. a. im Rahmen jährlicher Regionalkonferenzen

    Zeitplan der Ausschreibung

    • Bekanntmachung: März 2021
    • Angebotsabgabe: August 2021
    • Zuschlag: Los 1 am 13.12.2021 an DB Regio, Los 2 am 28.09.2022 an Die Länderbahn

    Vertragslaufzeit

    • Dezember 2023 bis voraussichtlich Dezember 2027

    Wertung der Angebote

    • Das wirtschaftlichste, nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag, da auch Qualitätszusagen berücksichtigt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (u. a. Fahrzeugausstattung, Zugbegleitereinsatz, Service, Fahrgastinformation).

    Betriebsaufnahmevorbereitungen

    • Bis zur Betriebsaufnahme muss das Verkehrsunternehmen regelmäßig die fristgerechte Umsetzung der Vorbereitungen nachweisen.

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